Georg von Urlaub - Moskau - Die Bartkontrolle vor dem Stadttor

Auktion 410, Kat.-Nr. 641

JUBILÄUMS-AUKTION

am 20. September 2023 bis 21. September 2023

Georg von Urlaub

1844 o. 1845 St. Petersburg - 1914 St. Petersburg o. München


Moskau - Die Bartkontrolle vor dem Stadttor

Schätzpreis:
€ 2.500 bis € 3.000

Differenzbesteuerung    

Ergebnis:
€ 8.060 (inkl. 30 % Käuferaufgeld)

Beschreibung:

Georg von Urlaub

1844 o. 1845 St. Petersburg - 1914 St. Petersburg o. München

Moskau - Die Bartkontrolle vor dem Stadttor


L. u. signiert o. bezeichnet, Ortsbezeichnung München und 1891 datiert. Öl auf Lwd. 116 x 192 cm. Min. besch. Rest. Rahmen min. besch. (137 x 213 cm).


Georg Johann Christian von Urlaub entstammte einer deutschen Künstlerfamilie in St. Petersburg, wo er an der dortigen Kaiserlichen Akademie auch seinen ersten Unterricht erhielt. Anschließend studierte er in Berlin bei Anton von Werner, 1873 wurde er Schüler von Wilhelm von Diez in München. Verschiedene Reisen führten ihn nicht nur zurück nach Russland, sondern auch nach Italien und Paris. 1889 scheint er sich endgültig in München niedergelassen zu haben, um 1893 war er in Dachau und seit 1898 in Starnberg tätig.

Seit seinem kurzen Aufenthalt bei Anton von Werner in Berlin gehörte die Darstellung historischer Ereignisse zu den bevorzugten Bildthemen Georg von Urlaubs. Die vorliegende Szene nimmt Bezug auf die Zeit des Zaren Peters des Großen (1672-1725). Ab 1700 wurde allen Männern außer Geistlichen, Fuhrleuten und Bauern befohlen, "deutsche" Kleidung zu tragen - zu dieser westlichen Mode gehörte auch, sich den Vollbart abnehmen zu lassen. Ab 1705 wurde in den Städten die berühmte Bartsteuer eingeführt. Auf dem Lande galten die strengen Regeln nicht, die Bauern trugen weiterhin ihren Bart. Betraten sie jedoch die Stadt, mussten sie eine Kopeke für den Eintritt bezahlen. Wenn Bürger einen Bart tragen wollten, fiel eine hohe Steuer an. An allen Stadttoren gab es eine Bartkontrolle. Wurde die Abgabe nicht bezahlt, drohte Gefängnis. Im Jahre 1723 wurden schließlich so viele bärtige Männer in den Gerichtskanzleien zur Rede gestellt, dass der Senat per Dekret anordnete, die Bärte zu rasieren und die Gefangenen gegen Kaution freizulassen.

Provenienz: Aus dem Nachlass eines süddeutschen Sammlers.



Signatur-Bez-Vorne:
L. u. signiert o. bezeichnet, Ortsbezeichnung München und 1891 datiert
Technik:
Öl
Träger:
auf Lwd
Maße:
116 x 192 cm
Zustand:
Min. besch. Rest
Rahmen:
Rahmen min. besch. (137 x 213 cm)
Provenienz:
Aus dem Nachlass eines süddeutschen Sammlers.
Kommentar:
Seit seinem kurzen Aufenthalt bei Anton von Werner in Berlin gehörte die Darstellung historischer Ereignisse zu den bevorzugten Bildthemen Georg von Urlaubs. Die vorliegende Szene nimmt Bezug auf die Zeit des Zaren Peters des Großen (1672-1725). Ab 1700 wurde allen Männern außer Geistlichen, Fuhrleuten und Bauern befohlen, "deutsche" Kleidung zu tragen - zu dieser westlichen Mode gehörte auch, sich den Vollbart abnehmen zu lassen. Ab 1705 wurde in den Städten die berühmte Bartsteuer eingeführt. Auf dem Lande galten die strengen Regeln nicht, die Bauern trugen weiterhin ihren Bart. Betraten sie jedoch die Stadt, mussten sie eine Kopeke für den Eintritt bezahlen. Wenn Bürger einen Bart tragen wollten, fiel eine hohe Steuer an. An allen Stadttoren gab es eine Bartkontrolle. Wurde die Abgabe nicht bezahlt, drohte Gefängnis. Im Jahre 1723 wurden schließlich so viele bärtige Männer in den Gerichtskanzleien zur Rede gestellt, dass der Senat per Dekret anordnete, die Bärte zu rasieren und die Gefangenen gegen Kaution freizulassen.